Für die Bewerbung der Abgasuntersuchung (AU) oder der Kombination aus Hauptuntersuchung (HU) und AU gilt, dass keinesfalls mehr das alte Piktogramm der AU-Plakette verwendet werden sollte. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, die AU als eigenständige Leistung (ohne Piktogramm) zu bewerben.
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