Betreibt ein Kfz-Händler über eine (händler-)eigene Gesellschaft Leasinggeschäfte, muss er gegebenenfalls eine Erlaubnis hierfür einholen. Denn laut Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen Finanzdienstleistungen durch Finanzdienstleistungsinstitute einer schriftlichen Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn.
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