Wer zögert muss zahlen. Dieser Grundsatz gilt auch im Reparaturgeschäft. Wenn die Versicherung die Reparaturkostenübernahme-Bestätigung (RKÜB) nämlich nicht zeitnah zurücksendet, sollte der Kfz-Meisterbetrieb vielmehr zügig nachhaken, ob einer Übernahme der Reparaturkosten etwas im Wege steht. Wie das Deutsche Kfz-Gewerbe heute mitteilte,
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