
Schneeketten- und Winterreifen-Pflicht in den europäischen Wintersportländern
Österreich Schneeketten können für bestimmte Straßen je nach Wetterlage vorgeschrieben werden. Laut Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 57/2006) müssen Fahrzeuge über 3,5 t vom 15.11. bis 15.03. Winterreifen montiert und Schneeketten dabei haben.
Schweiz Auf Straßen mit entsprechender Beschilderung sind Schneeketten vorgeschrieben.
Italien Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind in bestimmten Gebieten vorgeschrieben (z.B. Aostatal vom 15. Oktober bis zum 15. April).
Frankreich Die Benutzung von Winterreifen ("Pneus neige") kann vorgeschrieben sein. Auf manchen Gebirgsstraßen besteht Schneekettenpflicht, die durch Verkehrszeichen signalisiert wird. Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.
Spanien Schneeketten sind nur auf schnee- oder eisbedeckten Straßen erlaubt.
Ungarn Im Winter müssen Sie Schneeketten mitführen. Wer keine Ketten mitführt, kann an der Grenze abgewiesen werden.
Slowenien Fahrzeuge ohne Winterreifen müssen vom 15. November bis zum 15. März Schneeketten mitführen.
Norwegen Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vom 1. November bis 1. Mai vorgeschrieben.
Bosnien- Herzegowina Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vom 15. November bis 15. April vorgeschrieben.
Bulgarien Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vom 1. November bis 31. März vorgeschrieben.
Mazedonien Winterreifen und das Mitführen von Schneeketten sind vom 15. Oktober bis 15. März vorgeschrieben.
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