Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Schneeketten: Wann und wo sollten sie mit auf Tour?

Bonn. Gerade zur Urlaubszeit sollten Autofahrer Schneeketten als Ergänzung zu den Winterreifen im Auto mitführen, raten die Autoexperten der Kfz-Innung. Denn extreme Schneelage, starkes Gefälle und Steigungen in den europäischen Hoch- und Mittelgebirgen sind Gefahren, die Autofahrer auch mit Winterreifen unter Umständen nicht bewältigen können. Der Einsatz von Schneeketten bei extremen Wetter- und Straßenbedingungen ist daher oftmals unausweichlich und hilft allen Verkehrsteilnehmern.

In vielen europä­ischen Ländern besteht zudem auf einigen Straßen in den Wintermonaten Schneekettenpflicht, das heißt: Autofahrer müssen auf solch extra ausgeschilderten Strecken Ketten montieren! Dies ist auch dann der Fall, wenn die befahrene Straße frei von Schnee und Eis ist. Unser Tipp: es empfiehlt sich, die Kettenmontage bereits vor dem ersten Einsatz zu üben, damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt.

Die Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Ab diesem Zeichen müssen alle Fahrzeuge, die auf der Straße fahren, auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten aufgezogen haben. In den meisten Ländern darf man nicht schneller als 50 km/h mit Schneeketten fahren. Wer gegen dieses Tempolimit verstößt, riskiert nicht nur eine Geldbuße, sondern auch übermäßigen Verschleiß und im schlimmsten Fall ein Reißen der Kette. Achtung: Sogenannte "Anfahrhilfen" sind keine Schneeketten und reichen nicht aus, wenn auf einer Strecke Schneeketten vorgeschrieben sind.

Nicht nur in der Schweiz und Österreich drohen bei Verstoß gegen die Schneekettenpflicht Bußgelder. Auch in Deutschland und anderen europä­ischen Ländern wird die unterlassene Montage mit Geldstrafen geahndet. Während man in Deutschland mit 20 Euro zur Kasse gebeten werden kann, können Verstöße gegen die angeordnete Schneekettenpflicht in Frankreich mit Geldbußen ab 35 Euro, in Österreich mit mindestens 36 Euro belegt werden. In der Schweiz fallen umgerechnet 65 Euro Bußgeld an. Mit Strafen ab 70 Euro können Autofahrer in Italien rechnen.

Zusätzlich besteht im Falle eines Unfalls unter Umständen nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Kommt es wegen fehlender Winter­ausrüstung zur Verkehrsbehinderung mit Unfallfolge, ist die Versicherung befugt, ihre Leistungen entsprechend zu kürzen. Bei Schäden am eigenen Fahrzeug kann die Vollkasko die Unfallursache auf grobe Fahrlässigkeit hin überprüfen lassen.
- pm -

 
Letzte Änderung: 15.02.2010
 
 

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