Bonn. Es gibt viele Möglichkeiten, im Winter gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen. Das Kfz-Gewerbe gibt ein paar Beispiele mit den geltenden Bußgeldsätzen:
Fahren mit "Guckloch" in der Windschutzscheibe: mindestens 10 Euro
Scheinwerfer mit Schnee oder Eis bedeckt: 10 bis 35 Euro
Windschutzscheibe und Seitenfenster sind nicht eisfrei
und der Blick auf die Straße ist eingeschränkt mindestens: 10 Euro
Windschutzscheibe und Seitenfenster sind nicht eisfrei
und der Blick auf die Straße ist eingeschränkt, mit Unfallfolge: 35 Euro
Motor warm laufen lassen: 10 Euro
Ein verschmutztes Kennzeichen: 5 Euro
Verursachung eines Staus wegen nicht angemessener Wagen-Bereifung: 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg