Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
 
 

Schon gewusst? Typische Bußgelder im Winter

Bonn. Es gibt viele Möglichkeiten, im Winter gegen die Straßenverkehrs­ordnung zu verstoßen. Das Kfz-Gewerbe gibt ein paar Beispiele mit den geltenden Bußgeldsätzen:


Tatbestand und Bußgeld

  • Fahren mit "Guckloch" in der Windschutzscheibe: mindestens 10 Euro

  • Scheinwerfer mit Schnee oder Eis bedeckt: 10 bis 35 Euro

  • Windschutzscheibe und Seitenfenster sind nicht eisfrei
    und der Blick auf die Straße ist eingeschränkt mindestens: 10 Euro

  • Windschutzscheibe und Seitenfenster sind nicht eisfrei
    und der Blick auf die Straße ist eingeschränkt, mit Unfallfolge: 35 Euro

  • Motor warm laufen lassen: 10 Euro

  • Ein verschmutztes Kennzeichen: 5 Euro

  • Verursachung eines Staus wegen nicht angemessener Wagen-Bereifung: 40 Euro plus 1 Punkt in Flensburg

- pm -

 
Letzte Änderung: 15.02.2010
 
 

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