
Was man bei Mini-Unfällen unbedingt beachten sollte!
Endlich, der Einkauf ist erledigt, jetzt nur noch einpacken und ab nach Hause. Und rummms! Schon ist es passiert, die eigene Tür hat eine Beule ins fremde Blech gedrückt. Und nun? Im Prinzip ganz einfach: Auf den Fahrzeugbesitzer warten, auch wenn der Schaden winzig ist! Wegfahren gilt als Fahrerflucht und ist eine Straftat. Egal ob Miniunfall auf der Straße oder auf einem Supermarktparkplatz. So verhält man sich korrekt:
1. Nach § 142 StGB muss ein Unfallbeteiligter eine angemessene Zeit warten, am besten 15, besser 30 Minuten. Ansonsten drohen Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis.
2. Wenn möglich gleich den Geschädigten suchen. Zum Beispiel im Supermarkt das Kennzeichen ausrufen lassen.
3. Ist die Suche erfolglos, einen Zettel mit Namen und Anschrift am Auto hinterlassen.
Doch der Zettel allein reicht nicht, er könnte wegfliegen. Deshalb auf jeden Fall den Unfall beim nächsten Polizeirevier melden.










