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Zusatzvereinbarungen für Verkaufsbedingungen
Der BGH hält die Verjährungsregelung der Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen für unwirksam. Bis zu einer Änderung der Bedingungstexte empfiehlt der ZDK den Kfz-Betrieben die Verwendung der Zusatzvereinbarungen als unverbindliche Interimslösung. lesen
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